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Umstellungsantrag für Konten- (Wohn-) Sitz DDR |
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Mit dem Staatsvertrag trat am 1. Juli 1990 die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in Kraft. Der Vertrag war am 18. Mai 1990 von den Finanzministern Theodor Waigel und Walter Romberg unterzeichnet worden. Bargeldbestände der DDR-Bürger konnten nun auf ein Konto bei einem Geldinstitut der DDR eingezahlt und die Umstellung dieses Guthabens auf DM beantragt werden. Mit dem Umstellungsantrag musste versichert werden, dass die umzutauschenden Beträge nicht unter Verstoß gegen die Devisenvorschriften der DDR erlangt worden waren. Die Konten wurden bis zu einem Höchstbetrag von 8000 Mark zum Kurs 1 : 1 , die darüberhinausgehenden Beträge wurden zum Kurs 1 : 2 umgestellt. Inventarnummer: 1275 Abbildungsrechte: Stiftung Ettersberg, Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße
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